Rezeptformular

     Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Damit wir ein Rezept ausstellen dürfen, müssen Sie als gesetzlich Versicherter vorher einmal pro Quartal Ihre Krankenversicherungskarte eingelesen haben. Für Privatpatienten gilt dies nicht.
  • Wir können nur Rezepte für Dauermedikationen ohne Arztkontakt ausgeben. Neue Medikamente oder von anderen Ärzten verordnete Medikamente müssen vorher persönlich in der Praxis abgesprochen werden.
  • Falls Sie sich zum Zeitpunkt Ihrer Rezeptausstellung stationär im Krankenhaus befinden, teilen Sie uns dies bitte mit, denn dann ist es ist uns gesetzlich untersagt Rezepte auszustellen. Ihre Versorgung mit Medikamenten übernimmt die Klinik. Nach Ihrer Entlassung sind wir als Praxis wieder gerne für Sie da.